Schritte zur Therapie

  1. Fachärztliche Verordnung
  2. Chefärztliche Bewilligung der Verordnung
  3. Kontaktaufnahme mit der Logopädin und Terminvereinbarung
  4. Diagnostik, Beratung
  5. Therapie
  6. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztlichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse

Alle logopädischen Leistungen müssen von einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Neurologie oder von einem Kinderarzt verordnet werden. Auf diesem Verordnungsschein müssen folgende Punkte vermerkt sein:

  • Ihre persönlichen Daten
  • die Diagnose
  • die Zuweisung zur logopädischen Therapie
  • die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
  • der Name der Therapeutin

 

Der Verordnungsschein muss bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt und beim ersten Termin mitgebracht werden. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie teilweise rückerstattet werden. Die Höhe der Refundierung können Sie beim jeweiligen Krankenversicherungsträger erfragen. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, so werden bis zu 100% der Therapiekosten refundiert. Selbstverständlich können Sie bei mir logopädische Behandlungen auch als Privatpatient in Anspruch nehmen. Dazu benötigen Sie nur einen Verordnungsschein ohne diesen bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen zu lassen.

Ich bin Wahllogopädin, das heißt, dass Sie die Kosten direkt nach jeder Therapieeinheit bei mir begleichen und nach dem gesamten Therapieblock eine Honorarnote von mir erhalten. Nach Beendigung des Therapieblocks können Sie dann diese Honorarnote gemeinsam mit dem vom Chefarzt bewilligten Verordnungsschein bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger einreichen und so um Rückerstattung des jeweiligen Tarifes ansuchen.

Nehmen Sie eine logopädische Diagnostik ohne anschließende Therapie wahr, so werden die Kosten für die Diagnostik nicht von den Krankenversicherungsträgern refundiert.

Alle notwendigen Therapiematerialien (Ausnahme: Therapiematerial für die myofunktionelle Therapie) werden von mir zur Verfügung gestellt. Es entstehen für Sie somit keine weiteren Kosten.

 

Absagemodalität

 

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab. Bei zu kurzfristiger Absage (unter 24 Stunden) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie werden Ihnen die Kosten dafür privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse keinen Kostenersatz. Bitte beachten Sie auch, dass Sie pünktlich zur Therapie erscheinen, da fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.